Frei im Rundfunk
Gewerkschaft auch für Freie
Als Rundfunkmitarbeiter, und besonders als ein freier solcher, sollte man natürlich Mitglied der IG Medien bzw. von ver.di, wie der Verein jetzt heißt, sein. Informationen gibt’s bei:
… und natürlich auch eine Beitritts-Erklärung, die man am besten gleich persönlich im ver.di-Bureau des Senders, für den man am meisten arbeitet, abgibt. So erfährt man dann auch, was in dem Sender gewerkschaftlich so abgeht - oder auch stillsteht.
Wer das ohnehin schon weiß und ganz ungeduldig ist, kann auch gleich ⇒ online Mitglied werden.
Aktuelle Informationen aus dem Medienbereich
und Hintergrundberichte zu Medienthemen bietet ver.di in dem Online-Magazin - Menschen machen Medien und in - Der Medienpodcast.
Beratungs-Service
ver.di betreibt auch einen Beratungsservice für Selbstständige und FreiberuflerInnen:
Bei mediafon beraten erfahrene Freiberuflerinnen und Freiberufler als Expertinnen und Experten ratsuchende Kollegen zu Fragen der sozialen Sicherung, der Vertragsgestaltung, zu Urheberrechten, Arbeitsformen, zur Existenzgründung oder zur Nutzung aktueller Informationstechniken.
Die Praktiker beraten in der Regel schnell, kompetent, ausführlich - und für ver.di-Mitglieder kostenlos. Allgemeine Fragen werden sofort beantwortet. In anderen Fällen werden telefonische Termine mit SpezialistInnen des Netzwerks vereinbart.
Institutionalisierte Freienvertretungen
gibt es im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bereits bei in einigen Sendern. Seit 2016 veranstalten sie einmal jährlich bundesweite Freienkongresse und 2017 wurde dort einen Freienrat als bundesweite Interessenvertretung der Freien ins Leben gerufen. Näheres auf der Webseite des Freienrats:
Hier findet man auch die Kontakt-Daten der Freienvertretungen in den einzelnen Sendern (so es denn eine gibt) sowie Informationen über die Freienkongresse der vergangenen Jahre.
Krankenversicherung & Rente für Freie
Freie Mitarbeiter sind soweit sie unselbstständige Tätigkeiten ausüben (z.B. RedakteurInnen, RedaktionsassistenteInnen, RegieassistentInnen etc, zum Teil auch ModeratorInnen und RegisseurInnen) wie jeder andere unselbstständige Beschäftigte auch sozialversicherungspflichtig, zahlen also qua Honorarabzug Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge, während die sie engagierende Rundfunkanstalt den Arbeitgeberanteil zu diesen Versicherungen zahlt.
Die gesetzliche Krankenversicherung hat dabei für Freie allerdings mehrere Tücken:
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zum einen erhält man als sog. unständig Beschäftigter, der man als Freier ja zumeist ist, im Krankheitsfall in den ersten 6 Wochen keine Lohnfortzahlung. Hier gibt es bei einer Reihe von öffentlich-rechtlichen Anstalten zumindest für arbeitnehmerähnliche Freie tariflich vereinbarte Ersatzleistungen, man muss dies aber prüfen. Sollten solche Leistungen nicht vereinbart sein, muss man bei der Krankenkasse für die Versorgung in den ersten sechs Krankheitswochen eine, zumeist recht teure Zusatzversicherung abschließen.
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zum anderen muss man darauf achten, unständig beschäftigt zu bleiben. Viele Anstalten melden einen nach jedem Einsatz bei der Krankenkasse wieder ab. Liegen zwischen den Einsätzen mehr als 3 Wochen, gilt man bei der Kasse nicht mehr als (unständig) beschäftigt, sondern muss sich freiwillig und teuer als Selbstständiger versichern - obwohl man doch gerade keine Einkünfte hat!
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grundsätzlich muss man sich darüber klar sein, dass die Regelungen zum Thema unständige Beschäftigung (vor allem die Abgrenzung zur sog. kurzfristigen Beschäftigung) eine ziemliche Katastrophe sind. Ursprünglich einmal eingeführt, um eine soziale Absicherung von Tagelöhnern im Hamburger Hafen und ähnlichen Personen sicher zu stellen, wird die Kategorie unständige Beschäftigung mittlerweile hauptsächlich für freie Mitarbeiter im Rundfunk angewandt. Da sich die gesetzlichen Bestimmungen im Sozialgesetzbuch (SGB III §27; SGB V §§ 186, 190, 199 und 232; SGB VI §163 sowie SGB XI §§ 50 und 57) in den letzten Jahren aber mehrfach geändert haben, findet man sowohl bei den Krankenkassen als auch bei den Rundfunkanstalten kaum noch jemanden, der sich wirklich damit auskennt. Und im Zweifelsfall macht man hier einfach das, von dem man denkt, dass es richtig ist, oder was die eingesetzte EDV so hergibt - meist nicht zum Vorteil der betroffenen Freien.
Als Selbstständige engagierte Radio-Freie (AutorInnen, z.T. auch ModeratorInnen und RegisseurInnen) sind nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) in der Regel, sofern dies ihr Hauptberuf ist, über die Künstlersozialkasse (KSK) versicherungspflichtig. Hier übernimmt die KSK den Arbeitgeberanteil zu Renten- und Krankenversicherung, während die sie engagierende Rundfunkanstalt an die KSK nur eine Pauschale zahlt. Ob eine Versicherungspflicht über die KSK besteht, entscheidet die KSK selbst. Arbeitet man als selbstständiger Freier (und sei es auch nur teilweise) sollte man auf alle Fälle einen Antrag stellen!
Pensionskasse Rundfunk
Egal ob selbstständig beschäftigt oder unselbstständig, für alle Freien im Rundfunk gibt es die
Sie bietet eine speziell auf die Bedürfnisse von Freien MitarbeiterInnen zugeschnittene (zusätzliche) Altersvorsorge. Als Freie(r) zahlt man hier 7% seiner Brutto-Honorare ein und die einen beschäftigende Rundfunk-Anstalt oder das einen beschäftigende Produktions-Unternehmen bei selbstständig tätigen Freien ebenfalls 7%, bei sozialversicherungspflichtigen Freien 4% der Honorarhöhe. Das entspricht faktisch einer Honorarerhöhung um diesen Prozentsatz oder verglichen mit anderen Anlage-Formen einer Sofort-Rendite vom 100% bzw. gut 57%, zu der dann bis zum Renteneintritt die am Kapitalmarkt erzielten Renditen kommen. Wer da nicht Mitglied wird, ist selber Schuld!
Die Pensionskasse Rundfunk ist zudem eine Kasse, die für niemanden außer für seine Mitglieder Gewinne erwirtschaften muss, wurde schon mehrfach für ihre gute Arbeit und niedrigen Verwaltungskosten ausgezeichnet und ist last not least die einzige Pensionskasse Deutschlands, in deren Aufsichtgremien wirkliche Parität zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern herrscht: Beide Seiten halten exakt 50% der Stimmen, d.h. ohne die Zustimmung der gewählten Vertreter der ordentlichen Mitglieder, also der Versicherten geht hier nichts!
Man kann natürlich ⇒ online Mitglied werden - und da es sich um eine kapitalbasierte Form der Altersversorgung handelt, gilt: Je früher, je besser!
Freie im Deutschlandradio
finden spezielle Informationen auf einer eigenen Seite.
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